HEIZKOSTENZUSCHUSS 2024/2025

Beantragungszeitraum: 01. Oktober 2024 - 28. Februar 2025

Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder den Heizkostenzuschuss für die Periode 2024/2025 beschlossen. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 340,00. Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

- Alleinstehende Personen: € 1.572,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
- Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 472,00

Beim Antrag müssen Einkommensnachweise wie aktueller Lohnzettel, Pensionsbescheid und Familienbeihilfen ect. vorgelegt werden. Nur mit Vorlage dieser Angaben kann der Heizkostenzuschuss berechnet und beantragt werden.

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt.  Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen. Die Förderaktion beginnt am 01. Oktober 2024 und dauert bis zum 28. Februar 2025

15.11.2024